OpenHof Aachen

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Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen gemäß EU-DSGVO


Die Teilnehmer:innen des OpenHof Flohmarkt+ sind damit einverstanden, dass von den Ständen des OpenHof Foto- und Filmaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden. Fotos Minderjähriger werden grundsätzlich nicht oder nur verpixelt veröffentlicht - es sei denn, mindestens ein Elternteil stimmt ausdrücklich einer Veröffentlichung zu.


Es erfolgt keine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen. Die Nutzung dient ausschließlich dem Zweck, den Bekanntheitsgrad des OpenHof zu steigern.


Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, Aufnahmen von der Homepage und - soweit möglich - aus den Social Media wieder entfernen zu lassen. Hierzu genügt eine kurze Mail an info@open-hof.de mit dem entsprechenden Foto(s) als Screenshot.


Haftungsausschluss


Das OpenHof-Team koordiniert unentgeltlich den OpenHof des Frankenberger Viertels, ist aber nicht Veranstalter. Mit der Anmeldung akzeptierst du, dass du im eigenen Namen und eigener Verantwortung handelst. Das Koordinationsteam des OpenHof schließt sämtliche Haftung aus.


Trotz allem einige Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit:


Öffentlicher Raum


Beim OpenHof öffnet ihr eure Atelier, Höfe, Garagen und Gärten für Interessent:innen. Bitte beachtet, dass die ergänzende Nutzung des öffentlichen Raums (z. B. Bürgersteige) ohne Genehmigung der Stadt nicht erlaubt ist. Hier kann bei Beschwerden das Ordnungsamt aktiv werden.


GEMA


Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die GEMA sehr restriktiv definiert, was eine öffentliche Veranstaltung ist und damit auch GEMA-Gebühren zu zahlen sind. Keine GEMA-Gebühren fallen an, falls ihr Musik nur für "Freund*innen" oder nur gema-freie Musik spielt.


Hier die Definition der GEMA (Quelle: gema.de):


"Öffentliche Musik muss angemeldet werden: Wer Musik öffentlich aufführt, abspielt oder vervielfältigt, muss eine Vergütung an die GEMA zahlen, die wir in Form von Tantiemen an die Künstlerinnen und Künstler weitergeben (abzüglich Verwaltungsaufwendungen). (...) Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zur Veranstalterin haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. (...)"


V24.01